Freiheit für Josué Estebanez de la Hija – unvergessen!!!

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Der Soldat und Nationalist Josué Estébanez de la Hija befand sich am 11. November 2007, in der  Madridter U-Bahn, auf dem Weg zu einer Demonstration mit dem Motto „Stoppt den anti-spanischen Rassismus!“. Etwa 200 gewalbereite Antifaschisten, welche wie sich später herausstellte, mit Gasgranaten und Schlagringen bewaffnet waren,  befanden sich auf dem Weg zur Gegendemonstration. Ein Teil von ihnen – ca. 50 Personen – waren dabei in die U-Bahn an der Haltestelle Legazpi einzusteigen. Hier trafen sie auf Josué Estébanez de la Hija. Als Josué von den Angreifern umringt war, machte er von seinem Notwehrrecht gebrauch, da ihn sonst die Antifaschisten wohl ins Krankenhaus oder sogar auf den Friedhof befördert hätten.

An dieser Stelle sei an den schwedischen Nationalisten Daniel Wretström erinnert, der im Alter von 17 Jahren in Salem (Schweden) von einer 15 Personen starken Gruppe von Ausländern überfallen, als Rassist beschimpft und auf brutalste Weise totgeschlagen wurde.

Im Verlauf der etwa 5 minütigen Auseinandersetzung, Josué hielt den Mob von Kommunisten mehr oder weniger auf Distanz, wurde einer der Angreifer, der Antifaschist Carlos Javier Palomino, durch einen Stich ins Herz getötet. Ein weiterer Angreifer wurde durch einen Stich in die Lunge schwer verletzt. Josué, verletzt durch Tritte und Schläge, konnte sich in ein Krankenhaus retten, wo er später auch festgenommen wurde.

Josué sitzt seitdem im Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft forderte insgesamt 29 Jahre Haft (17 Jahre für Mord, 12 Jahre für versuchten Mord), sowie 300.000 Euro Schadensersatz für die Eltern des verstorbenen Antifaschisten. Staatsanwaltschaft und die System-Presse übersehen bewußt, daß Josué sich am 11. November 2007 in einer absoluten Notwehrsituation befand, eine Situation die ihn hätte das Leben kosten können. Hier in Deutschland nennt man das „Notwehr-Exzess“.

Am 4. Mai 2010 wurde die Berufungsverhandlung vom obersten spanischen Gericht abgelehnt, als Grund für die Ablehnung der Berufungsverhandlung wurde erwähnt, daß Josué seine „Tat“ aus ideologischen Gründen begangen haben soll und er illegale Waffen bei sich trug und einsetzte. Josué soll seine Tat zudem vorsätzlich begangen haben in Form seiner „plötzlich unerwarteten und unvorhersehbaren Aggression“. Das Gericht fügte hinzu, daß es übereinstimmende Zeugenaussagen gab und Beweise von Sachverständigen, die den Tathergang detailliert beschreiben. Die Bewertungen dieser „Beweise“ können laut Gericht nicht als willkürlich eingestuft werden, da der tödliche Stich von Carlos Palomino beabsichtigt und von mehreren Zeugen bestätigt wurde.

So kann das System es sich natürlich leicht zurechtbiegen wenn ein Mann alleine gegen ein Überzahl von Angreifern und somit auch „Zeugen“ steht.

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3 Gedanken zu „Freiheit für Josué Estebanez de la Hija – unvergessen!!!“

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