Berliner Polizei geht gegen deutsche vor, um Anzeigen zu fertigen. Bei Moslems aber holt man erst einmal die Zustimmung des Imam ein.

Aktuell kocht die Stimmung derer über, die die massiven und „verfassungsrechtlich bedenklichen“ Einschränkungen der Art. 1 -12 GG, durch die auf Länderebene beschlossenen sogenannten Corona-Verordnungen, für rechtlich nicht tragbar halten. Mehr hierzu findet man bei der Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht,Beate Bahner, die einen Eilantrag beim Budesverfassungsgericht dazu eingereicht hat. Da ihr YouTube Video wegen angeblichen Verstoßes gegen die YouTube Gemeinschaftsregeln gesperrt wurde, hier der Link zur PDF-Datei.

Beate Bahner erklärt, warum der Shutdown verfassungswidrig ist und
warum dies der größte Rechtsskandal ist, den die Bundesrepublik Deutschland je erlebt hat.

Insbesondere im Hinblick auf die noch ungeklärte rechtliche Verhältnismäßikeit dieser sogenannten Corona-Verordnungen, durch die aktuell mehr als 83 Millionen Menschen in Deutschland in Sippenhaft genommen werden weil 118.235 Menschen infiziert waren bzw. noch sind,

Einwohnerzahl BRD83.019.213Stand Dezember 2018
Infizierte (Stand 10.04.2020): 118.235 Verstorben: 2607wieder gesund: 52.407
10.04.2020

ist das (vermutlich von oben angeordnete?!) Vorgehen der Polizei in Berlin umso fragwürdiger oder wie viel andere im Netz und auch ich sagen würde, nicht anders als erwartet.

Während sich am 03.04.2020 in Berlin laut Polizeiangaben ca. 300 Moslems ungehindert vor der Dar-as-Salam-Moschee in der Neuköllner Flughafenstraße versammeln konnten, ohne das die Polizei dagegen konsequent Vorgegangen wäre,

Polizei Berlin Einsatz
@PolizeiBerlin_E
Bei Gebetsrufen versammelten sich heute vor einer Moschee in #Neukölln ca. 300 Personen. Dem Imam, dem OA @BerlinNkl & unseren Kolleg. gelang es nur zum Teil, die Anwesenden zum Abstandhalten zu bewegen. Das Gebet wurde im Einvernehmen mit dem Imam vorzeitig beendet.#covid19— Polizei Berlin Einsatz (@PolizeiBerlin_E) April 3, 2020


Polizei Berlin Einsatz
@PolizeiBerlin_E
Nachdem wir gestern aufgrund der Nichteinhaltung der Abstandsregeln ein Verfahren nach dem IfSG i.V.m. SARS-CoV-2-EindmaßV einleiten mussten, wird heute in Absprache mit den Verantwortlichen keine Übertragung der Gebetsrufe in der Flughafenstr. in #Neukölln stattfinden.

… ging die Polizei am Folgetag gegen etwa 40 deutsche Protestler, die sich weitestgehend an die Abstandsvorgaben hielten, ganz anders vor.

Es wurden Personalien zum Zweck der Anzeigenerstattung festgestellt und das in einer Art und Weise, die man sich auf Twitter gerne mal zu Gemüte führen kann.

Polizei Berlin Einsatz@PolizeiBerlin_E·4. Apr.Trotz des Ansammlungsverbotes trafen sich heute am Rosa-Luxemburg-Platz ca. 40 Menschen zu einer Demo. Nach persönlichen Ansprachen unserer Kolleg. mit Hinweisen zum Abstandsgebot verließen einige den Platz. Andere waren nicht einsichtig. #StayHome#Covid19

Polizei Berlin Einsatz@PolizeiBerlin_E·4. Apr.Personen, die den Platz nicht verlassen wollten wurde zur Feststellung der Personalien kurz die Freiheit beschränkt. Zwei leisteten Widerstand. Ein Kolleg. ist verletzt. Anzeigen Verstoß gem. IfSG i.V.m. SARS-CoV-2-EindmaßV werden gefertigt. #Covid19

https://twitter.com/PolizeiBerlin_E/status/1246473939888603136

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