Mientras los islamistas de toda Europa (por ejemplo, en Berlín Neukölln) celebran el „ataque con cuchillo“ en Niza, en Moscú es en la cara. @ PolizeiBerlin_E @ polizeiberlin ¡Así es como funciona!
Während Islamisten in ganz Europa (z.B. in Berlin Neukölln) den „Messerangriff“ von Nizza feiern, gibt es in Moskau auf die Fresse. @PolizeiBerlin_E@polizeiberlin So geht das!!!
🇷🇺 Protesta de musulmanes "ofendidos" en la embajada francesa en Moscú.
Am 23. Oktober 1956 begann der Ungarische Volksaufstand gegen die kommunistischen Besatzer und ihre Lakaien. In Budapest gingen zuerst Studenten auf die Straße. Sie forderten Freiheiten und die Unabhängkeit Ungarns. Innerhalb kurzer Zeit wurde aus den studentischen Protesten ein Volksaufstand, dem sich Ungarn aus allen Volksschichten, auch Polizei und Armee, anschlossen. Die Ungarische Fahne mit dem herausgeschnittenem Sowjetsymbolen wurde zum Zeichen der ungarischen Freiheitskämpfer. Die kommunistische Regierung ließ am Abend in die unaufhaltsam wachsende Menge schießen. Dies führte zum bewaffneten Kampf gegen die Rote Diktatur. Auch nach der Niederschlagung der Revolution durch die sowjetische Rote Armee, gab es noch über Wochen hinweg den bewaffneten Widerstand durch ungarische Zivilisten.
„Avanti ragazzi di Buda“ wurde nicht zur Hymne des ungarischen Freiheitskampfes gegen den Kommunismus, das Lied wurde, damit es niemals in Vergessenheit gerät, auch zur Hymne der „Irriducibile“ die es immer wieder in der „Curva Nord“ anstimmen.
Text ins Deutsche überetzt:
Stürm‘, vorwärts, du Jugend von Buda Du Jugend von Pest, brich hervor! Studenten, Bauern, und Arbeiter, nie steigt die Sonne im Osten empor
Wir wachten über hundert lange Tage und träumten hundert Nächte lang vom Sieg Als Ungarns erwachende Jugend dem sterbenden Oktober entstieg
Du nahmst Dein Sturmgewehr mit auf die Straße wir trafen uns, ich wartete auf Dich Versteckt unter meinen Schulbüchern Wartet eine Pistole auf mich
Sechs glorreiche Tage und sechs Nächte wie stürmten wir uns frei von Sieg zu Sieg! Der siebte Tag stieg auf, und mit ihm kamen die russischen Panzer und der Krieg
Die Panzer brachen alle uns’re Knochen Doch niemand half, die Welt blieb nur kurz steh’n um abseits der blutigen Straße in den Abgrund uns’rer Gräber zu seh’n
Sag‘ meiner Mutter nicht, dass ich heut‘ sterbe sag‘ nicht: Dieser Tag wird sein letzter sein Mein Mädchen, sag‘: Er ging in die Berge Im Frühling kommt Dein Sohn wieder heim
Kameraden, wir sind allesamt verloren, Die Revolution ist mit uns verbrannt Bald werden sie uns fesseln, und uns holen Und stellen Ungarns Jugend an die Wand
Kameraden, wir steh’n stumm vor den Gewehren des Schießkommandos, als der Erste fällt Mit ihm fällt der Kampf für uns’re Freiheit Mit dem zweiten stirbt die Ehre dieser Welt
Uns’re Brüder werden uns’re Waffen tragen Wir treten still in ihre Reihen ein Wir marschieren zum Takt uns’rer Lieder Und kehren aus den Bergen wieder heim
Stürmt, vorwärts, ihr Toten von Buda Ihr Toten von Pest, brecht hervor! Studenten, Bauern, und Arbeiter, nie steigt die Sonne im Osten empor
Hoy, un tribunal de Atenas clasificó al partido griego Golden Dawn como una organización criminal. El líder del partido Nikos Michaloliakos y 6 funcionarios de alto rango (y ex diputados) fueron declarados culpables de liderar una organización criminal.
¡Los camaradas griegos tienen la plena solidaridad de todos los activistas alemanes y europeos que luchan por la libertad y el futuro de nuestros niños en una Europa de patrias!
Heute hat ein Gericht in Athen die griechische Partei Golden Dawn als kriminelle Vereinigung eingestuft. Parteichef Nikos Michaloliakos und 6 hochrangige Beamte (und ehemalige Abgeordnete) wurden für schuldig befunden, eine kriminelle Vereinigung geführt zu haben.
Den griechischen Kameraden gilt die volle Solidarität aller Deutschen und europäischen Aktivisten, die für die Freiheit und die Zukunft unserer Kinder, in einem Europa der Vaterländer kämpfen!
Nach Vollverbüßung einer Gesamtstrafe für Meinungsäußerungen von 10 Jahren und 2 Monaten beantragt die Staatsanwaltschaft München II, durch den Staatsanwalt als Gruppenleiter, Steinweg, die Anordnung von F ü h r u n g s a u f s i c h t für die Dauer von 5 Jahren, die am Tage der Entlassung Horst Mahler´s aus der Gefangenschaft am 27. Oktober 2020 wirksam werden soll, unter anderem mit folgenden Anordnungen:
„ (…) dem Verurteilten gemäß § 68 b Abs. 1 StGB folgende strafbewehrten Weisungen zu erteilen:
(…) 3. dem Verurteilten wird die Veröffentlichung von Text- und Sprachbeiträgen im Internet oder in sonstigen Medien verboten, es sei denn, er zeigt dem Landeskriminalamt Brandenburg, Abteilung Zentraler Staatsschutz, (Adresse), eine solche geplante Veröffentlichung spätestens 1 Woche vor deren Erscheinung an und macht ein Exemplar davon dem Landeskriminalamt Brandenburg unter genauer Benennung des Erscheinungsortes in Textform oder als Datei zugänglich (§ 68 b Abs. 1 Satz 1 Nummer 4 StGB);
4. dem Verurteilten wird die Veröffentlichung von Text- und Sprachbeiträgen auf der Internetseite www.wir-sind-horst.de verboten (§ 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB)
Ziel der Weisung ist, den Verurteilten an der Verbreitung von Texten zu hindern, die den Tatbestand strafbarer Äußerungsdelikte erfüllen.
Die Weisung unter Ziff. 3. bewirkt, daß Veröffentlichungen des Verurteilten unmittelbar den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden bekannt werden. Es liegt nahe, daß der Verurteilte unter diesen Umständen weniger gefährdet ist, sich zur Begehung solcher Äußerungsdelikte hinreißen zu lassen. Die Weisung unter Ziff. 4. hat den Hintergrund, daß der Verurteilte auf der bezeichneten Internetseite in der Vergangenheit zahlreiche Texte veröffentlicht hat, die dem Tatbestand des § 130 StGB unterfallen und deshalb unter Gleichgesinnten bereits bekannt ist. Es ist zu erwarten, daß der Verurteilte die Seite auch zukünftig als Veröffentlichungsplattform nutzen wird. Dies wird durch das auf diese Seite beschränkte Veröffentlichungsverbot unterbunden.
Die Weisungen sind zur Erreichung dieses Zieles auch erforderlich.Der Verurteilte hat sich durch die verhängten Strafen nicht beeindrucken lassen und seine bisherigen Einstellungen und Verhaltensweisen beibehalten. Dies begründet die konkrete Gefahr, daß der Verurteilte ohne die beantragten Weisungen wieder in vergleichbarer Weise wie vor der Verurteilung – nach wie vor von ihm befürwortetes – antisemitisches Gedankengut verbreiten wird.”