Die Strafvollstreckungskammer des Landgericht Potsdam hat mit Entscheidung vom 3.September 2015 entschieden, die über 10 jährige Haftstrafe von Horst Mahler nach Verbüßung der Haftstrafe von 2/3 zur Bewährung auszusetzen. Horst Mahler ist demnach wieder ein (freier) Mann. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft München gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt. Mehr Infos sowie vollständige, lesenswerte Begründung der Entscheidung der Potsdamer Strafvollstreckungskammer ist hier einzulesen.