Nach Vollverbüßung einer Gesamtstrafe für Meinungsäußerungen von 10 Jahren und 2 Monaten beantragt die Staatsanwaltschaft München II, durch den Staatsanwalt als Gruppenleiter, Steinweg, die Anordnung von F ü h r u n g s a u f s i c h t für die Dauer von 5 Jahren, die am Tage der Entlassung Horst Mahler´s […]