Horst Mahler ist tot – Es lebe Horst Mahler

Am 27.07.2025 ging Horst Mahler auf die große Wanderschaft.

„Mein Körper mag gebrochen sein, aber mein Geist bleibt frei. Ich werde meinen Weg bis zum Ende gehen.“ (Prozess in Potsdam – 2022)

Ruhe in Frieden

Ein großes Leben
Ein starkes Leben
Findet sein Ende
In letzter Konsequenz
Im Opfer des Selbst
Im eigenen Sein
Aus freiem Willen
Als Appell an das Volk
Als Saat für die Zukunft
Von der Masse bald vergessen
Von Idealisten geehrt
Und mahnt zur Besinnung
Zum Widerstand!

-Rudolf Eggers-

In einer späteren Zeit, wird das deutsche Volk wohl anders auf diesen „revolutionären Geist“ schauen, welcher stritt, opferte und nun obsiegte!
Er wagte es…

„Ich sitze hier, weil ich hier sitzen will. Mein Leben ist ein Kampf für die Wahrheit, und Haft ist nur ein Teil dieses Weges.“ Horst Mahler

Gemeinschaft statt Isolationhttp://www.gefangenenhilfe.info

Horst Mahler – Information für die Öffentlichkeit

Nach Vollverbüßung einer Gesamtstrafe für Meinungsäußerungen von 10 Jahren und 2 Monaten beantragt die Staatsanwaltschaft München II, durch den Staatsanwalt als Gruppenleiter, Steinweg, die Anordnung von F ü h r u n g s a u f s i c h t für die Dauer von 5 Jahren, die am Tage der Entlassung Horst Mahler´s aus der Gefangenschaft am 27. Oktober 2020 wirksam werden soll, unter anderem mit folgenden Anordnungen:

„ (…)
dem Verurteilten gemäß § 68 b Abs. 1 StGB folgende strafbewehrten Weisungen zu erteilen:


(…)
3.
dem Verurteilten wird die Veröffentlichung von Text- und Sprachbeiträgen im Internet oder in sonstigen Medien verboten, es sei denn, er zeigt dem Landeskriminalamt Brandenburg, Abteilung Zentraler Staatsschutz, (Adresse), eine solche geplante Veröffentlichung spätestens 1 Woche vor deren Erscheinung an und macht ein Exemplar davon dem Landeskriminalamt Brandenburg unter genauer Benennung des Erscheinungsortes in Textform oder als Datei zugänglich (§ 68 b Abs. 1 Satz 1 Nummer 4 StGB);


4.
dem Verurteilten wird die Veröffentlichung von Text- und Sprachbeiträgen auf der Internetseite www.wir-sind-horst.de verboten (§ 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB)


Ziel der Weisung ist, den Verurteilten an der Verbreitung von Texten zu hindern, die den Tatbestand strafbarer Äußerungsdelikte erfüllen.

Die Weisung unter Ziff. 3. bewirkt, daß Veröffentlichungen des Verurteilten unmittelbar den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden bekannt werden. Es liegt nahe, daß der Verurteilte unter diesen Umständen weniger gefährdet ist, sich zur Begehung solcher Äußerungsdelikte hinreißen zu lassen. Die Weisung unter Ziff. 4. hat den Hintergrund, daß der Verurteilte auf der bezeichneten Internetseite in der Vergangenheit zahlreiche Texte veröffentlicht hat, die dem Tatbestand des § 130 StGB unterfallen und deshalb unter Gleichgesinnten bereits bekannt ist. Es ist zu erwarten, daß der Verurteilte die Seite auch zukünftig als Veröffentlichungsplattform nutzen wird. Dies wird durch das auf diese Seite beschränkte Veröffentlichungsverbot unterbunden.

Die Weisungen sind zur Erreichung dieses Zieles auch erforderlich.Der Verurteilte hat sich durch die verhängten Strafen nicht beeindrucken lassen und seine bisherigen Einstellungen und Verhaltensweisen beibehalten. Dies begründet die konkrete Gefahr, daß der Verurteilte ohne die beantragten Weisungen wieder in vergleichbarer Weise wie vor der Verurteilung – nach wie vor von ihm befürwortetes – antisemitisches Gedankengut verbreiten wird.”

Quelle: https://www.artikel5.info/blog/horst-mahler-information-fuer-die-oeffentlichkeit/

Der Fall Horst Mahler

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Die Strafvollstreckungskammer des Landgericht Potsdam hat mit Entscheidung vom 3.September 2015 entschieden, die über 10 jährige Haftstrafe von Horst Mahler nach Verbüßung der Haftstrafe von 2/3 zur Bewährung auszusetzen. Horst Mahler ist demnach wieder ein (freier) Mann. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft München gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt. Mehr Infos sowie vollständige, lesenswerte Begründung der Entscheidung der Potsdamer Strafvollstreckungskammer ist hier einzulesen.

https://derfallhorstmahler.wordpress.com/2015/10/05/breaking-haftentlassung-nach-23-horst-mahler-kommt-frei/

Petition zur sofortigen Freilassung Horst Mahlers

Die heuchlerische „Humanität“ der merkelschen BRD findet Ihre Grenzen in der seit 1945 nicht mehr existenten Meinungsfreiheit für Deutsche.

Während Mörder mit sogenanntem Migrationshintergrund lächerliche Strafen bekommen, wird hier ein 79 Jähriger mit einer Strafe von 12 Jahren für ein Meinungsdelikt faktisch zum Tode verurteilt.

Das BRD Regime konnte Horst Mahler zwar vergeben das er als Mitbegründer der RAF (Rote Armee Fraktion) ein ehemaliger roter Terrorist war aber seine Besinnung zur einzigen wirklichen Opposition wird mit Kerkerhaft bis zum Tod eiskalt durchgezogen.

Unterstützt die Petition zur SOFORTIGEN Freilassung von Horst Mahler

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Online-Petition – Sofortige Freilassung Horst Mahlers

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